Planung von isolierenden Schutzplatten
Hier finden Sie die wichtigsten technischen Informationen und Sicherheitshinweise, die Ihnen helfen, Ihre isolierende Schutzplatte richtig zu planen.
Auf einem Planungsblatt können Sie alle Daten und Maße für die von Ihnen benötigten Schutzplatten eintragen.
Das fertig ausgefüllte Planungsblatt senden Sie einfach an ELSIC und kurze Zeit später bekommen Sie von uns ein Angebot.
Technische Informationen
- Die dem Arbeitsbereich benachbarten, unter Spannung stehenden Teile müssen durch die isolierenden Schutzplatten so abgedeckt werden können, dass eine zufällige gefahrbringende Annäherung mit Körperteilen, Werkzeugen, Geräten und Materialien verhindert wird.
- Die meisten isolierenden Schutzplatten benötigen Führungsschienen, damit sie sicher in die Gefahrenzone eingebracht werden können.
- Wir empfehlen folgende Plattenstärken, um die zulässige Durchbiegung einzuhalten:
5 mm bei Platten bis 1000 mm Breite,
6 mm bei Platten über 1000 mm Breite. - Sollten Verstärkungen erforderlich sein, so stimmen wir die korrekte Anbringung mit Ihnen ab.
- Auf Wunsch sind wir Ihnen auch beim Aufmaß in Ihrer Anlage behilflich.
- Die Montage vor Ort durch qualifizierte Fachkräfte gehört zu unserem Service-Angebot.
Bei Mittelspannungsanlagen ist meistens eine spezielle Anpassung der isolierenden Schutzplatten erforderlich. Nämlich da, wo durch ungünstig angebrachte Schalterbauteile, Trennplatten oder Antriebe die isolierende Schutzplatte nicht ungehindert in die Gefahrenzone eingebracht werden kann.
Hier helfen Aussparungen und Distanzstücke, um für nahezu jede Mittelspannungsanlage eine normgerechte Lösung zu finden. Auf dem Planungsblatt können Sie uns genau einzeichnen, wo Sie die Aussparungen in den isolierenden Schutzplatten benötigen.
Abstände und Gefahrenzonen
Platte und Plattenrand müssen zu unter Spannung stehenden Teilen den in der Tabelle aufgeführten Mindestabstand haben. Außerhalb der Gefahrenzone sind Spalte zwischen Plattenrand und Zellenwand zulässig:
- bis zu 10 mm Breite ohne Einschränkung
- bis zu 40 mm Breite, wenn der Abstand vom Plattenrand bis zur Gefahrenzone mindestens 100 mm beträgt
(d.h. Maß "a" + 100 mm)
- bis zu 100 mm Breite im Bereich der Schalter-Unterkonstruktion
Durchdringungen in der Gefahrenzone (innerhalb Maß "a") sind nur dann erlaubt, wenn die elektrische Festigkeit dieser Anordnung durch Prüfung nachgewiesen wird.
a = Abstand des unter Spannung stehenden Teiles zum Plattenrand
b = Abstand des unter Spannung stehenden Teiles zur Platte
LC = Abstand der schwarzen Linie (Handbegrenzung) zu unter Spannung stehenden Teilen. Mindestabstand 525 mm